Der Anhang mit den Pflichtangaben ist erläuternder Bestandteil des Jahresabschlusses für die Kapitalgesellschaft. Soweit die Voraussetzungen für Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften gegeben sind, bestehen eingeschränkte Pflichten nach dem Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG).
Im Rahmen der Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften übernehmen wir die elektronische Übermittlung der Jahresabschlussunterlagen zur Offenlegung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister als eigenständige Beratungsleistung.