Bilanz, Gewinn- und Verlust Rechnung (Jahresabschluss)

undefined

Der Jahresabschluss hat drei Grundfunktionen:

  • Er informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • Er weist den Jahresüberschuss aus
  • Er stellt die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern dar

Informationsfunktion: Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Schluss eines Geschäftsjahres macht erst eine Analyse der zurückliegenden Periode möglich und ist zugleich die Basis für die Zunkunftsplanung. Das Ergebnis des Jahresabschlusses wird von Banken und anderen Gläubigern als Kriterium für die Kreditvergabe herangezogen.

Gewinnverwendungsfunktion: Der Jahresüberschuss ist der Ausgangswert für Gewinnentnahmen bzw. – ausschüttungen sowie für Gewinnrücklagen.

Besteuerungsgrundlage: Der aus der Handelsbilanz abgeleitete steuerliche Gewinn ist die Grundlage für die Festsetzung der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer).


Die Bilanz als wesentlicher Teil des Jahresabschlusses wird von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres gefordert (§ 242 HGB).
Bei Einzelgewerbetreibenden und reinen Personenhandelsgesellschaften sowie kleinen Kapitalgesellschaften ( GmbH und UG haftungsgeschränkt) beträgt die gesetzliche Frist, in der die Bilanz fertig gestellt werden muss, 6 Monate, bei großen Unternehmen nur 3 Monate.

Unser  Software-Partner AGENDA  unterstützt die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Übermittlung von Bilanzen und GuV-Rechnungen an das Finanzamt („E-Bilanz“).