Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen erfüllen wir die heutigen Qualitätsanforderungen und folgen bei der Auftragsdurchführung der Verlautbarung unserer Berufskammer hinsichtlich Prüfung und Bescheinigung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen sowie steuerlichen Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 1 EStG und Einnahmen-Überschuss Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG.
Auftragsabhängig nehmen wir sogenannte Plausibilitätsprüfungen vor und erstellen Prüfbescheinigungen, die den erhöhten Anforderungen der Banken hinsichtlich Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse aufgrund § 18 KWG gerecht werden.