Die Bearbeitung der Steuerangelegenheiten enthält neben der persönlichen Beratung des Mandanten die Erstellung von Steuererklärungen, die in den verschiedenen Einzelsteuergesetzen vorgesehen sind, wie z.B.
- Einkommensteuererklärung
- Erklärungen zur gesonderten Feststellung
- Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungsteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
- Umsatzsteuervoranmeldung